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Allgemeine Bedingungen

SourcingParts.com SA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Personen, die die Informationen, die von der SourcingParts.com AG auf der Webseite (http://www.sourcingparts.com oder spezifisches Subdomain) bereitgestellt werden, sowie die Personen, die von SourcingParts.com AG entwickelte Software und/oder Datenbank benutzen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Allfällige vertragliche Spezialabreden gehen jedoch vor.

KAPITEL EINS: EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Artikel 1.1 Dienstleistungen von SourcingParts

SourcingParts ist eine Gesellschaft, die Supplier Relationship Management undSourcing-Lösungen anbietet.

SourcingParts bietet hierzu eine Software, die durch einen Webbrowser aufrufbar ist, sowie eine Datenbank mit Informationen über Lieferanten an.

Weitere Informationen über SourcingParts, seine Produkte und seine Referenzen finden Sie auf der Webseite [http://www.sourcingparts.com].

Die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Dienstleistungsbenutzern (nachfolgend: die Benutzer genannt) und SourcingParts werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, eventuelle Spezialabreden zwischen den Benutzern und SourcingParts gehen jedoch vor.

Artikel 1.2 Definitionen

Die folgenden Definitionen gelten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen :

  • ASP : Application Service Providing ,Technologie, die die Benutzung einer Software über eine Webseite erlaubt.
  • Benutzer: Natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen von SourcingParts in Anspruch nimmt und daher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
  • Benutzerlizenz : Von SourcingParts erteilte Genehmigung die Software und/oder die Datenbank zu benutzen.
  • Datenbank: Elektronischer Datenspeicher, der Daten über Lieferanten enthält (insbesondere: Name, Aktivität, Telefon, Fax, Webseite, Email, Anzahl Angestellte, Umsatz, Produktionsfläche, usw.).
  • Software: Teile oder Gesamtheit des Source Codes eines Computerprogramms, das mittels der ASP-Technologie funktioniert und von SourcingParts entwickelt wurde. Diese Software ermöglicht oder erleichtert den Austausch von Informationen zwischen Einkäufern und Lieferanten.
  • Webseite: Internetseite, die unter dem URL http://www.sourcingparts.com benutzbar ist.
  • Vertrag: Dieses Wort bezeichnet den Vertrag, der zwischen SourcingParts und dem Einkäufer oder zwischen SourcingParts und dem Lieferanten geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Verhältnisse zwischen den Parteien, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten subsidiär.

Artikel 1.3 Benutzertypen

Die Benutzer der Dienstleistungen von SourcingParts gehören drei verschiedenen Kategorien an:

Artikel 1.3.1

Der Besucher:

Der « Besucher» ist eine Person, die die Webseite besucht. Der Besucher hat Zugang zu den Informationen, die auf der Webseite frei verfügbar sind.

Die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Besucher und SourcingParts werden ausschliesslich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Artikel 1.3.2

Der Einkäufer:

Der «Einkäufer» ist eine Person, die, nach Bezahlung einer vertraglich geregelten Gebühr, die folgenden Dienstleistungen benutzen darf:

1) ) Die Vermietung einer Software für das SRM ;

2) Die Datenbank mit Informationen über die Lieferanten ;

3) Einen kostenlosen Test der Sourcingfunktion;

4) Die Schulung und Anwenderunterstützung.

Die Einschreibung auf der Webseite gibt kein automatisches Recht die Dienstleistungen von SourcingParts zu nutzen; nur ein spezieller Vertrag zwischen dem Einkäufer und SourcingParts (nachfolgend der “Vertrag” genannt) kann ein solches Recht vorsehen.

Der Vertrag, der zwischen dem Einkäufer und SourcingParts abgeschlossen wird, regelt das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Parteien; darüberhinaus, (oder sollte kein Vertrag zwischen den beiden Parteien bestehen), finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen subsidiär Anwendung.

SourcingParts behält sich jederzeit das Recht vor, die Erfüllung der verschiedenen vertraglichen Pflichten durch den Einkäufer zu kontrollieren.

Artikel 1.3.3

Der Lieferant:

Der «Lieferant » ist eine Person, die sich auf der Webseite unter dieser Kategorie eingetragen hat.

SourcingParts gewährleistet dem Lieferanten eine Applikation zur Kundenbetreuung (Customer Relation Management) mit gratis und/oder kostenpflichtigen Optionen.

Die Einschreibung auf der Webseite gibt noch kein automatisches Recht auf diese Dienstleistungen; SourcingParts behält sich das Recht vor, die Erfüllung der vertraglichen Bedingungen zu kontrollieren, bevor der Zugang zu den Dienstleistungen gewährt wird.

Sollte ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und SourcingParts abgeschlossen worden sein, regelt dieser das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Parteien; darüberhinaus, (oder sollte kein Vertrag zwischen den beiden Parteien bestehen), finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen subsidiär Anwendung.

KAPITEL ZWEI : MIT DER WEBSEITE, DER SOFTWARE UND DER DATENBANK VERBUNDENE RECHTE

Artikel 2.1 : Rechte an der Webseite

Der gesamte Inhalt der SourcingParts-Webseite (http://www.sourcingparts.com), insbesondere die Logos, Zeichnungen und andere Bilder, ist urheberrechtlich geschützt. SourcingParts bleibt jederzeit alleiniger Besitzer von allen Urheberrechten.

Das Abspeichern oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder Teilbereichen der SourcingParts-Webseite ist gestattet, sofern weder die Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden.

Artikel 2.2 : Rechte an der Software

Alle Rechte an der Software sind Eigentum von SourcingParts.

Durch separaten Vertrag, kann SourcingParts dem Einkäufer und/oder dem Lieferanten ein Nutzungsrecht gewähren. Dieses Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, und nicht unterlizenzierbar. Dieses Nutzungsrecht unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2.3 : Rechte an der Datenbank

Alle Rechte an der Datenbank sind Eigentum von SourcingParts.

Durch separaten Vertrag kann SourcingParts dem Einkäufer und/oder dem Lieferanten ein Nutzungsrecht an die Datenbank gewähren. Dieses Nutzungsrecht ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, und nicht unterlizenzierbar. Dieses Nutzungsrecht unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, bleiben alle anderen Rechte an der Datenbank, insbesondere alle Rechte am geistigen Eigentum, bei SourcingParts.

Die Rechte am Inhalt der Datenbank werden wie folgt aufgeteilt:

1) Die Daten, die direkt im Zusammenhang mit der Benutzung der Software liegen, insbesondere Pläne, Dokumente, Preise und alle andere Informationen, bleiben im Eigentum von dem Benutzer, der sie in die Datenbank eingegeben hat, also der Einkäufer und/oder der Lieferanten.

2) Alle anderen Daten, insbesondere Daten, die direkt im Zusammenhang mit der Identifikation von Lieferanten stehen, wie Name, Aktivität, Adresse, Telefon, Fax, Email, Webseite, Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Produktionsfläche, Finanzinformationen und Bewertung sind Eigentum von SourcingParts.

SourcingParts behält sich, insbesondere zu Statistikzwecken, das Recht vor, den Inhalt der Datenbank zu nutzen. SourcingParts garantiert jedoch, dass die Nutzung anonym und vertraulich bleibt.

KAPITEL DREI : NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Artikel 3.1 : Pflichten des Einkäufers während der Ausschreibung

Wenn der Einkäufer eine Ausschreibung und/oder eine e-Auktion veröffentlicht, müssen die Lieferanten die in der Ausschreibung und/oder e-Auktion spezifizierten Anforderungen erfüllen. Darunter fallen u.a. der Preis, die Zahlungs- und Transportbedingungen und die Zahlungsart.

Daher darf er keinen Alia (Decknamen) benutzen, um Scheinangebote für seine oder andere Ausschreibungen und/oder e-Auktionen zu unterbreiten, und darf die Preisgestaltung oder den Angebotsprozess in keiner Weise für seine oder andere Ausschreibungen und/oder e-Auktionen manipulieren.

Der Einkäufer verpflichtet sich und garantiert, dass:

1) sämtliche Angaben in einer Ausschreibung und/oder e-Auktion vollständig und korrekt und in gutem Glauben abgegeben wurden und dass er in der Lage ist, die Lieferung der benötigten Produkte oder Dienstleistungen abzunehmen;

2) die veröffentlichten Ausschreibungen und/oder e-Auktionen reell sind und einem tatsächlichen Bedarf an zu beschaffenden Teilen entsprechen;

3) keine Ausschreibung und/oder e-Auktion oder auf der Webseite gemachte Angabe inkorrekt oder irreführend ist, oder dem unten stehenden Artikel 3.5 widerspricht;

4) er über das Recht und die Befugnis verfügt, ein den Ausschreibungskriterien entsprechendes Angebot zu akzeptieren;

5) er über alle intellektuellen Rechte bezüglich der Dokumente oder Zeichnungen im Anhang an die Ausschreibung und/oder e-Auktion verfügt.

SourcingParts ist nicht für die Ausschreibungen und/oder e-Auktionen verantwortlich, die über die Software getätigt werden. SourcingParts gewährt weder eine ausdrückliche noch implizierte Garantie auf die Einzelheiten der Ausschreibung und/oder e-Auktion, die Identifikation des Nutzers, auf seine Zahlungsfähigkeit, sowie auf andere ihn betreffende Informationen.

Artikel 3.2 : Pflichten des Lieferanten während der Ausschreibung

Der Lieferant kann Angebote für auf der Webseite veröffentlichte Ausschreibungen und/oder e-Auktionen abgeben. Diese Angebote für die Lieferung der benötigten Produkte oder Dienstleistungen sind für den Lieferanten zu den von ihm genannten Bedingungen bindend. Wenn Lieferanten diese Webseite für das Unterbreiten von Angeboten auf Ausschreibungen benutzen, sind sie dazu verpflichtet, nach dem allgemein gültigen Grundsatz von Treu und Glauben zu handeln.

Daher darf er keine Alia (Decknamen) benutzen um Scheingebote zu unterbreiten und den in der Ausschreibung angeführten Preis sowie sein Anbebot nicht abändern.

Der Lieferant verpflichtet sich und garantiert, dass:

1) seine Angaben vollständig, korrekt und in Übereinstimmung mit dem unten stehenden Artikel 3.5 sind sind, seinen guten Glauben sowie seine Fähigkeiten als Lieferanten exakt wiederzugeben.

2) ) er durch Eigentum, Kontrolle oder andere Weise über das Recht und die Befugnis für die Lieferung eines Produkts, das Teil eines durch die Webseite unterbreiteten Angebots ist, verfügt.

SourcingParts ist nicht für die Angebote, die über die Software getätigt werden verantwortlich. SourcingParts gewährt weder eine ausdrückliche noch implizierte Garantie auf die Einzelheiten des Angebotes, die Identifikation des Nutzers, auf seine Zahlungsfähigkeit, sowie auf andere ihn betreffende Informationen.

Artikel 3.3 : Pflichten des Einkäufers und/oder des Lieferanten bei jeder anderen Benutzung der Software und/oder der Datenbank

Bei jeder Benutzung der Software und/oder der Datenbank, verpflichten sich der Einkäufer und/oder der Lieferanten:

1) Kein Alia (Deckname) zu benutzen;

2) Keine Informationen zu übermitteln, die falsch oder irreführend sind;

3) Keine Informationen zu übermitteln, die nicht in Übereinstimmung mit dem unten stehenden Artikel 3.7 sind.

SourcingParts beinhaltet ein Autoregulierungssystem, das ermöglicht die effiziente Benutzung der SourcingParts Plattform zu erhöhen.

Die Bewertungen werden automatisch und objektiv vom System auf Basis von Werten wie der Reaktionsschnelligkeit der Benutzer, der Vollständigkeit und der Integrität der Informationen berechnet.

Artikel 3.4 : OSM-Modul

Die Nutzung des OSM Moduls unterliegt folgender Regelung:

Der Beschaffer trägt die volle Verantwortung für das Set-up, also insbesondere die Definition der Zonen und die Frequenz der Emails. Der Beschaffer ist ebenfalls verantwortlich für eventuelle Importfehler.

Der Lieferant ist verantwortlich für den Inhalt seiner Antworten, insbesondere für Bestätigungen, Vorschläge und Ablehnungen.

SourcingParts fungiert nur als Informationsvektor: SourcingParts verpflichtet sich die Informationen dem Beschaffer und/oder dem Lieferanten auf der Webseite zur Verfügung zu stellen.

Die Benutzer erkennen an, dass SourcingParts keinesfalls den Empfang und das Verständnis der gesendeten Informationen garantieren kann. Ausserdem ist SourcingParts nicht für den Inhalt der gesendeten Informationen verantwortlich.

Artikel 3.5 : Benutzerlizenz

Die Benutzerlizenz als Einkäufer und/oder als Lieferanten wird an einen einzigen Benutzer exklusiv übergeben. In keinem Fall können mehrere Personen gleichzeitig eine Lizenz benutzen.

SourcingParts behält sich die Möglichkeit vor, eine Benutzerlizenz ohne Nennung von Gründen zu verweigern. In diesem Fall, kann der Vertragspartner einen neuen Nutzer vorschlagen.

Artikel 3.6 : Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Benutzer müssen alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, Statuten und Verordnungen für die Benutzung der Software und/oder der Datenbank beachten (einschliesslich aber nicht beschränkt auf alle Bestimmungen über den Export bestimmter Güter, unlauteren Wettbewerb, die Anti-Kartellgesetzgebung und Wettbewerbsbeschränkungen).

Article 3.7 : Verantwortlichkeit des Einkäufers und/oder des Lieferanten füR alle Informationen

Der Einkäufer und/oder der Lieferanten sind verantwortlich für alle Informationen, die sie selbst, ihre Angestellten, oder Dritte mit ihrer Nutzerlizenz, mittels der Software übertragen und in der Datenbank benutzen.

Insbesondere sind folgende Informationen rechtswidrig und dürfen nicht mit der Software oder in der Datenbank benutzt werden:

  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen;
  • pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Herkunft oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufrufen;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die öffentlich Ideologien verbreiten, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Herkunft oder Religion gerichtet sind;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Herkunft oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzen oder diskriminieren oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnen, gröblich verharmlosen oder zu rechtfertigen suchen;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, die die Rechte von Dritten, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Geistiges Eigentum, Veröffentlichung oder Geheimhaltung von Daten, beeinträchtigen;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, die diffamierend, verleumderisch, beleidigend, bedrohlich, zur Gewalt ausrufend oder belästigend sind;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, die falsch, fehlerhaft oder irreführend sind;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, die den Verkauf oder die Werbung von gestohlenen oder gefälschten Gütern beinhalten;
  • Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, die zu irgendwelcher anderen Verantwortlichkeit von SourcingParts führen können.

SourcingParts behält sich die Möglichkeit vor jegliche notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit solche Informationen nicht bei der Benutzung der Software und/oder in der Datenbank zugänglich sind.

Artikel 3.8 : Systemintegrität

SourcingParts ergreift alle branchenüblichen Massnahmen um die Systemintegrität sicher zu stellen.

Die Benutzer garantieren, dass sie nicht die Systemintegrität durch Geräte, Software oder Routinen, inklusive aber nicht beschränkt auf sogenannte Viren, trojanische Pferde, Würmer, Zeitbomben oder Cancel Bots beeinträchtigen.

Die Benutzer garantieren, dass sie nicht das einwandfreie Funktionieren der Webseite durch Applikationen zur Erschleichung von Informationen über Personen, Daten und das System stören oder beeinträchtigen werden.

Benutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Systeminfrastruktur übermässig oder disproportional belasten, inklusive aber nicht beschränkt auf Spamming (Überflutung mit kommerzieller Werbung per E-Mail).

Benutzer verpflichten sich, dass sie keine Roboter, Spider, oder andere automatische oder manuelle Geräte oder Verfahren verwenden werden, um Teile der Webseite zu überwachen oder zu kopieren.

Falls die in diesem Artikel vorgeschriebenen Pflichten nicht eingehalten werden, ist der Benutzer gegenüber SourcingParts zivilrechtlich für jeden Schaden, der direkt oder indirekt damit zusammenhängt, verantwortlich. SourcingParts behält sich das Recht vor, weitere Massnahmen zu ergreifen, insbesondere eine temporäre oder definitive Sperrung des Benutzungsrechts.

Artikel 3.9 : Unberechtigte Benutzung des Passwortes

Der Kunde ist verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Der Benutzer darf sie nicht mit einem Dritten teilen oder an einen Dritten weitergeben, oder sie in einer anderen Art und Weise nutzen, die nicht im Einklang mit der vertraglichen Regelung ist.

Ein Verlust des Kennworts oder missbräuchlicher Zugang durch Dritte ist SourcingParts sales@sourcingparts.comsofort anzuzeigen, damit der Zugang durch SourcingParts gesperrt werden kann.

Es gilt die Annahme, dass jegliche Information, die von der Benutzerlizenz eines bestimmten Nutzers abgesendet wird, von diesem Nutzer stammt. Im Zweifel liegt die Beweispflicht beim Nutzer.

SourcingParts ist keinesfalls verantwortlich für Betrug oder Missbrauch, der im Zusammenhang mit einer unberechtigten Nutzung des Passworts steht.

Insbesondere kann SourcingParts nicht die wahre Identität jedes Benutzers garantieren.

Artikel 3.10 : Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, SourcingParts schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an den SourcingParts-Dienstleistungen entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen (inklusive Rechtsanwaltkosten), die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für andere Kunden, wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

Bei Bekanntwerden von unrechtmässigen Handlungen behält sich SourcingParts das Recht vor, diese bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

Artikel 3.11 : Haftbegrenzung

Der Kunde erkennt an, dass SourcingParts seine Verantwortung in jedem Fall maximal auf die Höhe der bezahlten Lizenzgebühren der letzten 12 Monate begrenzt.

In keinem Fall ist SourcingParts verantwortlich für indirekte Schäden, z. B. Marktverluste, Kudenverluste, Wertverluste, und jeder andere indirekter Schaden (deliktuell oder vertraglich), selbst wenn SourcingParts von der Möglichkeit eines solchen Vorfalls informiert wurde. (

SourcingParts ist ausserdem nur im Falle von Absicht oder grober Fahrlässigkeit haftbar.

Artikel 3.12 : Zahlung der Gebühren

Der Benutzer (Einkäufer und/oder Lieferant) garantiert, dass er die Lizenzgebühren und andere Kosten, gemäss seines Lizenzniveaus bezahlen wird. Die Lizenzkosten müssen vor dem Beginn der Benutzungsperiode beglichen werden und werden im Fall der Unterbrechung des Services vor dem Ende der Benutzungsperiode nicht zurückerstattet.

Im Falle von Verzug, kann SourcingParts Massnahmen ergreifen, insbesondere eine temporäre oder definitive Sperrung des Nutzungsrechtes der Software und/oder der Datenbank.

KAPITEL VIER : VERHÄLTNISSE MIT DRITTEN

Artikel 4.1 : Verhältnisse mit Dritten

SourcingParts übernimmt keine Verantwortung für jegliche Informationen, Entscheidungen oder Verträge die der Kunde direkt oder indirekt in Verbindung mit der Nutzung der Software oder Informationen der Datenbank macht, SourcingParts ist weder Händler noch Berater oder Intermediär.

Artikel 4.2 : Rechtliche Stellung von SourcingParts

SourcingParts tätigt keine Aktivität als Verkäufer, Anbieter oder Vermittler in eigenem Namen oder im Namen eines Benutzers.

Weder der Vertrag noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen ein Agentur- , Arbeits- oder Franchiseverhältniss herbei.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen den Benutzern und SourcingParts, entfalten jedoch in keinem Fall Wirkung für Dritte.

KAPITEL FÜNF : ENDE

Artikel 5.1 : Fristlose Auflösung

Falls ein Benutzer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst, behält sich SourcingParts das Recht vor jede nützliche Massnahme zu ergreifen, insbesondere die Fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses, ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung.

In diesem Fall informiert SourcingParts den Benutzer über die getroffene Massnahme.

KAPITEL SECHS : GARANTIEN UND VERANTWORTUNG

Artikel 6.1 : Garantie für Informationen auf der Webseite

Der Benutzer erkennt an, dass SourcingParts keine Garantie für die Informationen, die auf ihrer Webseite abrufbar sind, abgibt.

Artikel 6.2 : Garantie für Informationen in der Datenbank

SourcingParts garantiert die Exaktheit des Erfassungs- und des Aktualisierungsdatums der gespeicherten Informationen.

SourcingParts garantiert jedoch keinesfalls die Exaktheit der Informationen, die von einem Benutzer in die Datenbank eingegeben werden.

Insbesondere ist jeder Lieferant für die Exaktheit der Daten seines Benutzerprofils zuständig.

Wenn ein Benutzer eine Kompetenz auswählt, behält sich SourcingParts das Recht vor, Verbindungen zwischen den verschiedenen UNSPSC-oder E-class-Klassifizierungen und SourcingParts zu erstellen.

Artikel 6.3 : Garantie für Dienstleistungen

Die Benutzung der Software und/oder der Datenbank kann temporär durch Probleme, die mit der Benutzung von Internet und elektronischen Kommunikationsmitteln zusammenhängen (insbesondere, aber nicht ausschliesslich: Sabotage, Embargo, Krieg, Schliessung durch die Regierungsbehörden, Streik, Unterbruch der Fernmeldungsdienste, Naturkatastrophen, absichtliche oder nachlässige Fehler von Benutzern) unterbrochen oder verspätet werden.

Die Benutzer erkennen an, dass SourcingParts nicht für Unterbrechungen haftbar ist, die aus den zuvor genannten Gründen resultieren.

Artikel 6.4 : Links zu Webseiten Dritter

Die Webseite kann Links zu Webseiten, die von Dritten betrieben werden, beinhalten. SourcingParts kontrolliert diese Webseiten nicht und übernimmt keinerlei Verantwortung für ihren Inhalt. Ferner ist SourcingParts nicht für die Aktualisierung dieser Webseiten zuständig und/oder verantwortlich.

SourcingParts stellt diese Links für die Benutzer bereit. Dies heisst aber nicht, dass SourcingParts den Inhalt dieser Webseiten billigt oder dass SourcingParts irgendein Verhältnis mit dem Betreiber dieser Webseiten hat.

Artikel 6.5 : Zugangsrechte

Die Software erlaubt dem Benutzer zu definieren, welche Personen Zugang zu den auf der Plattform veröffentlichten Informationen haben.

SourcingParts gewährleistet ein branchenübliches Sicherheitsniveau und garantiert, dass die Zugangsoptionen des Benutzers respektiert werden.

Die Zugangsoptionen unterliegen ausschliesslich der Verantwortung des Benutzers. SourcingParts schliesst jegliche Verantwortung in diesem Zusammenhang aus.

Die Parteien erkennen an, dass die von SourcingParts entwickelte Software der Übertragung von Informationen dient und folglich, unter Berücksichtigung der Einschränkungen gemäss Art. 3.7, die Nutzung zur Verbreitung von Informationen des Einkäufers und/oder des Lieferanten führt.

KAPITEL SIEBEN : SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 7.1 : Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

Artikel 7.2 : Gerichtsstand

Genf (Schweiz) ist der ausschliessliche Gerichtsstand.

Artikel 7.3 : Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit von SourcingParts verändert werden.

Die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf der Webseite (http://www.sourcingparts.com) veröffentlicht. Der Benutzer wird darüber auf dem News Bereich der Applikation informiert und jeder Benutzer kann ihre Anwendung innerhalb von 3 Monaten durch eine schriftliche Mitteilungen an SourcingParts anfechten. Falls die neue Version nicht angefochten wird, gilt die neue Version als stillschweigend angenommen. Falls die neue Version angefochten wird, gilt die letzte angenommene Version zwischen den Parteien.

Artikel 7.4 : Fragen

Für Fragen betreffend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, senden Sie bitte eine Email an sales@sourcingparts.com.

Artikel 7.5 : Version

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Version 4.0 und wurden am 12.07.2006 auf unserer Internetseite veröffentlicht. Die englische Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Masterversion.